Hygiene in der Arztpraxis

Warum ist Hygiene in der Arztpraxis wichtig?

Das Thema Hygiene spielt für den Arbeitsschutz sowie für die Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis eine zentrale Rolle. Ziel ist es, mit den Maßnahmen der Reinigung, Desinfektion und Sterilisation den Infektionsschutz von Patienten, Ärzten und Mitarbeitern in der Praxis zu fördern bzw. zu sichern.

Die Bedeutung der Hygiene in der Arztpraxis hat in den letzten Jahren auch deshalb zugenommen, da viele Infektionen durch gefährliche Keime wie multiresistente Erreger (MRE) hervorgerufen werden. Die Verabreichung von Antibiotika beim Patienten durch Ärzte wird in diesen Fällen zunehmend wirkungslos und die Gefahr der Ausbreitung übertragbarer Krankheiten steigt. Zu beachten ist die zwingende Meldepflicht solcher Krankheitserreger bzw. Krankheiten an das Gesundheitsamt.

Wie sind die rechtlichen Vorschriften zur Hygiene in der Arztpraxis?

Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist das Robert Koch-Institut (RKI) die national zuständige Behörde für den Infektionsschutz. Die dort angesiedelte KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) veröffentlicht quasi verbindliche Empfehlungen, die als Leitfaden für den Infektionsschutz in medizinischen Einrichtungen dienen. Gemäß § 23 Abs. 3 IfSG gilt die Vermutungsregel, d.h. wenn die Empfehlungen in der Praxis beachtet werden, dann wird ein ordnungsgemäßer Infektionsschutz vermutet.

Vergleichbares gilt für die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten. Wer in seiner medizinischen Einrichtung die gemeinsame Empfehlung der KRINKO und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ mit den dort genannten Normen beachtet (z.B. DIN EN ISO 15883), kann sich auf die Vermutungsregelung einer ordnungsgemäßen Aufbereitung gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 8 MPBetreibV) stützen. Die offiziellen Empfehlungen sind für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens, einschließlich Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Reha-Kliniken usw. maßgeblich.

Die KRINKO-Empfehlungen und spezifische Normen bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Hygienemanagement in der Arztpraxis. Leitlinien und Empfehlungen von Fachinstituten (z.B. DGHM bzgl. Prüfung der Wäschedesinfektion, VAH bzgl. Prüfung der Desinfektionsmittellösung) konkretisieren  infektionshygienische Maßnahmen und sollten von Ärzten und Fachpersonal bei der Erarbeitung und Einhaltung eines individuellen Hygieneplans berücksichtigt werden.

Welche Themen sind in der Hygiene von besonderer Bedeutung?

Im Rahmen des Hygienemanagement haben der Arzt und sein geschultes Fachpersonal einen individuellen Hygieneleitfaden bzw. Hygieneplan für die eigene Praxis zu erstellen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat hierzu einen aktualisierten Leitfaden als Orientierungshilfe veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll alle risikobehafteten Themen der Hygiene, die Art der vorgesehenen Hygienemaßnahmen, die Häufigkeit der Hygieneprüfungen, die jeweilige Verantwortlichkeit für die Durchführung sowie die Kontrolle und Dokumentation gewährleisten.

Wesentliche Hygienebereiche beziehen sich auf die Personalhygiene, Umgebungshygiene, die Hygiene bei der Patienten-Behandlung sowie auf die Hygiene beim Umgang mit Medikamenten. Am häufigsten werden Krankheitserreger über die Hände und über kontaminierte Flächen übertragen. Daher kommen folgenden Themen in der Hygiene besondere Bedeutung zu:

Entsprechend umfasst ordnungsgemäßer Infektionsschutz in der Arztpraxis die Planung, Durchführung, Kontrolle der Wirksamkeit und ggfs. Korrektur der Hygienemaßnahmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) sind Aufzeichnungen zum Leitfaden/Hygieneplan und Nachweise über die durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Laborbefunde zu Wasseranalysen, Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprüfungen) vorzulegen.

Wie soll die Hygiene in der Arztpraxis überprüft werden?

Alle Hygienemaßnahmen sind entsprechend den rechtlichen Anforderungen und dem Hygieneplan konsequent durchzuführen und zu kontrollieren. Dabei ist jeder Aufbereitungsschritt separat von qualifizierten Hygienefachkräfen zu prüfen. Weist das Wasser keine Trinkwasserqualität auf, so ist die Reinigung unzureichend, bei mangelnder Reinigung ist die Wirksamkeit der nachfolgenden Desinfektion und ggfs. Sterilisation nicht gewährleistet.

Für die nach KRINKO, nationalen und internationalen Normen und Leitlinien erforderlichen Prüfungen sind zur Qualitätssicherung in der Hygiene relevant:

Prüfung der Flächendesinfektion

Prüfung von Desinfektionsmittellösung für Desinfektionsmittel-Dosiergerät oder Tuchspendersystem gemäß MiQ bzw. VAH:

Umgebungsuntersuchungen mit Sedimentationsplatten oder Abdruckplatten für Keimzahlbestimmung, insbesondere:

Wasseranalysen

Je nach Zweck können verschiedene Wasseruntersuchungen erforderlich sein. Wesentlich ist die Prüfung des Prozesswassers für die Instrumentenaufbereitung (manuell oder maschinell im RDG) auf erforderliche Trinkwasserqualität:

Untersuchung des Wassers aus der Dialyse gemäß Dialyseleitlinie (z.B. bei Innere Medizin):

Aufbereitung von Medizinprodukten

Prüfung der Reinigungsleistung von RDG gemäß Norm:

Die Prüfung der Reinigungswirkung der Instrumentenspülmaschine soll mit spezifisch angeschmutzen Crile-Klemmen als Reinigungsindikatoren bzw. mit Komplettpaket (inklusive Untersuchung des Nachspülwassers) durchgeführt werden. Die Auswertung der Indikatoren erfolgt visuell und auf Restprotein:

Auch realverschmutzte Instrumente sind regelmäßig auf Restprotein zu untersuchen:

Prüfung der Desinfektionsleistung von RDG:

Die Prüfung der Wirksamkeit der Desinfektion kann je nach Zweck (z.B. Instrumente, MIC-/Augeninstrumente, Anästhesie, Endoskopie) mit unterschiedlichen Bioindikatoren erfolgen; zu den Schrauben Blut oder Schrauben Griess als Bioindikator bzw. mit Komplettpaket:

Prüfung der Sterilisationsleistung von Dampfsterilisatoren bzw. Heißluftsterilisation nach Norm:

Aufbereitung der Praxis-Wäsche

Die Textilien der Praxis sind desinfizierend zu waschen. Der Nachweis der Desinfektionsleistung der Wäschewaschmaschine ist kostengünstig mit Bioindikatoren bzw. komplett auch mit Abdruckplatten nach Norm zu erbringen: