Hygiene in der Pflege

Warum ist Hygiene in der Pflege wichtig?

Hygiene dient Gesundheit, indem durch Maßnahmen der Reinigung und Desinfektion die Verbreitung von Krankheitserregern und damit Infektionen möglichst vermieden wird (Infektionsprävention). Gerade in der Pflegeeinrichtung, im Heim (Pflegeheim, Altenheim, Seniorenheim), Gesundheitszentrum, Reha-Zentrum und dem ambulanten Pflegedienst haben Pflegende häufigen und engen Kontakt zu Personen mit (chronischen) Krankheiten, deren Immunsystem auf Grund des Alters oder von Vorerkrankungen geschwächt ist. Es besteht die erhöhte Gefahr der Übertragung von Erregern von Mensch zu Mensch bzw. sich selbst zu infizieren.

Typische Infektionskrankheiten in solchen Gemeinschaftseinrichtungen sind bspw. Entzündungen im Mund, der Atemwege, der Harnblase, des Magen-Darm-Trakts sowie von Wunden. Um die Ansteckung von Pflegenden, Personal und Dritten zu vermeiden, sind die generellen rechtlichen Regeln und einrichtungsspezifischen Hygienevorschriften zur Infektionsprävention strikt einzuhalten (z.B. IfSG, MPBetreibV, KRINKO/BfArM mit Normen).

Was bedeutet Hygiene in der Altenpflege?

Grundsätzlich gelten in der Altenpflege die gleichen (rechtlichen) Anforderungen wie in der Pflege und anderen medizinischen Einrichtungen generell. Ob Bewohner oder Mitarbeiter in der stationären oder ambulanten Pflege, die grundlegenden Hygieneregeln sind zu beachten. Aktuell gilt es auf Grund der Covid-19-Pandemie im Pflegeheim im besonderen Maße, die AHA-Regeln einzuhalten und ggfs. einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Was sind Ziel und Grundlagen der Hygiene in der Pflege?

Ziel der Hygiene in der Pflege ist es, die Übertragung von Krankheiten durch hygienische Maßnahmen in der Pflegeeinrichtung oder den ambulanten Diensten zu vermeiden bzw. zu reduzieren und die Gesundheit zu fördern. Das Management und Hygienebeauftragte tragen die Verantwortung, im vorgegebenen rechtlichen Rahmen einen individuellen Hygieneplan zu erstellen und einzuhalten. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene bietet Weiterbildungen um Kenntnisse zum Thema Infektionsprophylaxe, multiresistente Erreger, Arbeitsschutz etc. zu vermitteln. Der Hygieneplan muss planende, durchführende, kontrollierende und dokumentierende Maßnahmen der Prävention und Nachsorge mindestens für folgende Bereiche enthalten:

  • Händehygiene und Händedesinfektion
  • Körperpflege und persönliche Hygiene
  • Flächendesinfektion
  • Aufbereitung von Medizinprodukten
  • Trinkwasseranalyse
  • Wäschedesinfektion
  • Geschirrspülmaschine

Wie soll ich die Hygiene in der Pflege überprüfen?

Für einen wirksamen Infektionsschutz ist ein ausgereiftes Qualitätsmanagement mit der Prüfung und Dokumentation der tatsächlichen Reinigungs- und Desinfektionsleistung in den verschiedenen Bereichen sowie Wasseranalysen entscheidend (Verfahrenskontrollen):

Händehygiene und Händedesinfektion

Erreger werden häufig über die Hand übertragen, sei es von Hand zu Hand oder von Hand zu Gesicht. Somit ist gründliches Händewaschen Voraussetzung jeder Arbeit in der Pflege. Richtiges Händewaschen reicht bei der Behandlung von Patienten nicht, hier ist eine hygienische Händedesinfektion notwendig.

Körperpflege und persönliche Hygiene (Körperhygiene)

Im normalen Pflegealltag sind Einmalhandschuhe und Schutzschürzen für die Körperpflege von Pflegebedürftigen nicht erforderlich. Liegt bei einem Patienten allerdings der Verdacht auf eine Infektion vor, dann ist eine Händedesinfektion der Pflegekraft und/oder Tragen von Einmalhandschuhe und ggf. Schutzkleidung empfehlenswert.

Flächendesinfektion (Umgebungsuntersuchungen)

Die Reinigung und Desinfektion von Flächen im Pflegeheim muss fester Bestandteil der Hygienemaßnahmen sein. Potenziell mikrobiell kontaminierte Flächen und Gegenstände müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Hierfür eignet sich Wischdesinfektion mit fertig getränkten Tüchern aus Tuchspendersystemen (oder ggfs.  Einmaltücher). Bei Tuchspendersystem müssen die Kompatibilität von Tüchern und Desinfektionsmittel sichergestellt und die vom Hersteller angegebene Arbeitsanweisung und das Mindesthaltbarkeitsdatum beachtet werden.

Die Desinfektionsmittellösung aus Tuchspendersystemen und aus Desinfektionsmittel-Dosiergeräten ist VAH-bzw. MiQ-gemäß im Labor zu prüfen:

Ob Flächen erfolgreich desinfiziert wurden, ist mit geeigneten Sedimentations- und Abdruckplatten gut zu überprüfen, insbesondere:

Wie sind Medizinprodukte ordnungsgemäß aufzubereiten?

Unter der Verantwortung der Pflege-Einrichtung sind gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) i.V.m. KRINKO und den dort genannten Normen (z.B. DIN EN ISO 15883) Medizinprodukte (Instrumente) nicht nur im Krankenhaus, sondern auch im Pflegeheim und vergleichbaren Einrichtungen ordnungsgemäß aufzubereiten.

Erforderliche Prüfung der Reinigungsleistung:
So ist bei vorzugsweise maschineller Aufbereitung von Medizinprodukten, z.B. von Steckbecken und Urinflaschen in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG), die Reinigungsleistung zuverlässig mit entsprechenden Reinigungsindikatoren für Steckbecken mindestens ½-jährlich zu prüfen:

Steckbecken mit Indikator auf Beckenrand
Steckbecken mit Indikator unter Beckenrand
Indikator in Urinflasche

Zur normkonformen Prüfung der Reinigungsleistung von Steckbeckenspülgeräten mit Komplettpaket siehe:

Erforderliche Prüfung der Desinfektionsleistung:
Die Wirksamkeit der Desinfektion wird routinemäßig ergänzend mit Bioindikatoren für Steckbecken ½-jährlich getestet. Zur normkonformen Prüfung der Desinfektionsleistung von Steckbeckenspülgeräten mit Komplettpaket siehe:

Zu weiteren erforderlichen Maßnahmen und Indikatoren für die Qualitätskontrolle bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Sind Trinkwasseranalysen erforderlich?

Ja, das Wasser für den menschlichen Gebrauch soll Trinkwasserqualität aufweisen, um Infektionen durch gesundheitsgefährdende Keime zu vermeiden. Daher ist die Überprüfung der Wasserqualität auf die in Normen genannten Parameter Pflicht.

Dies gilt zum einen für das Betriebs- oder Prozesswasser für die Aufbereitung von Medizinprodukten, z.B. die Steckbeckenspülmaschine (RDGS) gemäß KRINKO i.V.m. DIN EN ISO 15883:

Zum anderen soll auch das „normale“ Leitungswasser aus dem Wasserhahn, z.B. Duschwasser im Pflegeheim Trinkwasserqualität aufweisen.
Auch muss im Trinkwasser der Grenzwert von Legionellen eingehalten werden. Eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auch auf Legionellen kann entscheidend dazu beitragen, das Risiko gefährlicher Lungenentzündungen für Bewohner und Mitarbeiter deutlich zu reduzieren. Wasserproben für Eigenuntersuchungen können gemäß Anleitung einfach entnommen und kostengünstig im akkreditierten Labor ausgewertet werden:

Wie prüfe ich die Wäschedesinfektion?

Die Textilwäsche (Bettwäsche) in der Altenpflege und dem Pflegeheim – abgesehen von bewohnereigener Wäsche – ist desinfizierend zu waschen. Gemäß KRINKO und DGHM-Richtlinie bzw. VAH ist eine ½-jährliche Prüfung der Desinfektionsleistung sämtlicher genutzter Programme einer Wäschewaschmaschine vorgesehen.

Zur normgerechten Untersuchung der Desinfektionsleistung von Wäschewaschmaschinen mit Bioindikatoren bzw. mit Komplettpaket (inklusive Abdruckplatten):

Wie ist die Hygiene einer Geschirrspülmaschine zu testen?

In Einrichtungen der Pflege soll die Übertragung von Keimen in Küchen und Kantinen über Geschirr und Essbesteck ausgeschlossen werden. Gemäß DIN 10510 und DIN 10512 hat die Prüfung der Desinfektionsleistung einer Geschirrspülmaschine (Eintank / Mehrtank) mit Bioindikatoren für Geschirrspülmaschinen bzw. mit Komplettpaket (inklusive Abdruckplatten und Wasseruntersuchung) zu erfolgen: