KRINKO

Was regelt das RKI und was ist die KRINKO?

Das Robert Koch-Institut (RKI) ist das Bundesinstitut, das sich mit der Krankheitsüberwachung und -prävention beschäftigt. Im Kern zählt zu den Aufgaben des Robert Koch-Institut die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Das RKI berät die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit.

KRINKO ist die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI), die die Leitlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention erstellt. Die Aufgaben der Kommission sind in § 23 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschrieben. Danach erstellt die Kommission Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Diese Ergebnisse werden im Epidemiologischen Bulletin des RKI oder Bundesgesundheitsblatt publiziert.

Was bedeutet KRINKO-Empfehlung?

Die KRINKO-Empfehlungen spiegeln den aktuellen Stand der Wissenschaft zur Vorbeugung von Infktionen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wider. Sie gelten damit als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen in Krankenhäusern und auch in allen anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialysezentren, Rehabilitationseinrichtungen, Altenpflegeheimen etc.). Wer die veröffentlichten Empfehlungen berücksichtigt, kann für sich in Anspruch nehmen, ordnungsgemäße Infektionsprävention zu betreiben.

Für nähere Informationen siehe KrankenhaushygieneHygiene in der ArztpraxisZahnarztpraxis und Pflege.

Was bedeutet Infektionsprävention?

Infektionsprävention in der Krankenhaushygiene bzw. anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens bezeichnet alle Maßnahmen, die der Vermeidung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten und damit dem Schutz anderer Patienten als auch der Beschäftigten oder Besucher dienen.

Was umfasst die Basishygiene?

Zur Basishygiene zählen gemäß KRINKO neben bspw. eines Mund-Nasen-Schutzes grundsätzliche Maßnahmen zur Prävention von Infektionen in medizinischen Einrichtungen, wie

  • Händehygiene
  • Impfungen von Personal
  • Hygieneanforderungen an abwasserführende Systeme
  • Infektionsprävention bei übertragbaren Krankheiten
  • Anforderungen der Hygiene an die baulich-funktionelle Gestaltung und apparative Ausstattung von Endoskopieeinheiten
  • Reinigung und Desinfektion von Flächen
  • Anforderungen an dezentrale Desinfektionsmittel-Dosiergeräte
  • Aufbereitung von Medizinprodukten

Darüber hinaus gelten einige aktuellen KRINKO-Empfehlungen z.B. für Infektionsprävention in Heimen, Gefäßkatheter-assoziierte Infektionen, Katheter-assoziierte Harnwegsinfektionen, Hygienemaßnahmen bei Infektion oder Besiedlung mit multiresistenten gramnegativen Stäbchen (MRGN), Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA), Prävention der nosokomialen beatmungsassoziierten Pneumonie, Prävention postoperativer Wundinfektionen sowie personelle und organisatorische Voraussetzungen für die Prävention nosokomialer Infektionen.

Häufig werden neue KRINKO-Empfehlungen von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene oder anderen Fachgesellschaften ergänzt.

Welche Hygienemaßnahmen sind nach KRINKO erforderlich?

Zu den Schwerpunkten der KRINKO-Empfehlungen zählen die Aufbereitung von medizinischen Instrumenten und Medizinprodukten sowie der Schutz von Anwendern und Patienten vor Kontamination. Dabei geht es zum einen um die Hygienemaßnahmen selbst, zum anderen um die notwendige Kontrolle der Wirksamkeit dieser Maßnahmen (Qualitätskontrolle).

Erforderliche Testung der Trinkwasserqualität:

Nachweis der Trinkwasserqualität des Betriebs-/Prozesswassers für die Aufbereitung gemäß KRINKO-BfArM i.V.m. DIN 15883 erforderlich:

Prüfung der Reinigungsleistung:

Nachweis der Reinigungswirkung von Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG), RDG für Endoskope (RDG-E) und RDG für Steckbecken (RDG-S) mit geeigneten Reinigungsindikatoren bzw. Komplettpaketen 1/2-jährlich gemäß Norm:

Zur geforderten 1/2-jährlichen Prüfung der Reinigungsleistung von realverschmutzten Instrumenten auf Restprotein:

Prüfung der Desinfektionsleistung:

Die Wirksamkeit der Desinfektion von RDG, insbesondere für Endoskope (RDG-E) ist mindestens 1/2-jährlich zu prüfen:

Die Spülflüssigkeit bei Endoskopen selbst ist mikrobiologisch zu testen:

Zu weiteren Prüfungen der Desinfektion siehe auch Instrumentenaufbereitung

Neben der Prüfung der Aufbereitung von Medizinprodukten kommen nach KRINKO der Prüfung der Desinfektionsleistung von Wäschwaschmaschine, der Flächendesinfektion und der Desinfektionsmittellösung besondere Bedeutung zu:

Prüfung der Desinfektionsleistung der Wäschewaschmaschine:

Nach KRINKO i.V.m. VAH ist die Wirksamkeit der Desinfektion von Textilwäsche mit Bioindikatoren und Rodac-/Abdruckplatten 1/2-jährlich zu testen:

Kontrolle der Flächendesinfektion:

Zur regelmäßigen Überprüfung von Luftkeimen:

  • SED-CASO zur Bestimmung der Gesamtkeimzahl von Bakterien
  • SED-MALZ zur Bestimmung der Gesamtkeimzahl von Pilzen/Hefen

Untersuchung von Desinfektionsmittellösung:

Eine weitere KRINKO-Empfehlung zielt auf die Anforderungen an Gestaltung, Eigenschaften und Betrieb von dezentralen Desinfektionsmittel-Dosiergeräten. Für die VAH-konforme Untersuchung von Desinfektionsmittellösung aus Dosiergerät bzw. Tuchspendersystem: