Legionellenprüfung

Was ist eine Legionellenprüfung?

Legionellen sind Bakterien, die im Wasser leben und beim Menschen verschiedene Krankheiten verursachen können. Ein spezieller Erreger ist Legionella pneumophila, der Legionellose auslösen kann und sich als Pontiac-Fieber oder gefährlicher als Legionärskrankheit, einer problematischen Lungenentzündung, zeigen kann. Um der Gefahr einer Legionellen-Infektion vorzubeugen, ist eine regelmäßige Kontrolle des Trinkwassers Pflicht. Eine professionelle Legionellenprüfung, also mikrobiologische Untersuchung des Wassers auf Keime und Legionellen sollte in einem dafür akkreditierten Labor erfolgen.

Wann ist eine Legionellenprüfung Pflicht und wer ist verpflichtet?

Nach der Trinkwasserverordnung ist eine regelmäßige Legionellenprüfung Pflicht für Vermieter von Wohnraum sowie sonstige Inhaber von gewerblich oder öffentlich genutzten Einrichtungen. Die Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung gilt für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die regelmäßig eine Anlage als zentralen Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit über 400 Liter Wasser betreiben. Hier hat der Vermieter die regelmäßige Kontrolle alle drei Jahre zu veranlassen. Großanlagen, die der öffentlichen Tätigkeit oder gewerblichen Tätigkeit dienen, z. B. Sportstätten, Fitnessstudios, Schwimmbäder etc. sind mindestens einmal jährlich zu testen.

Im Fall der Überschreitung eines erlaubten Grenzwertes, eines sogenannten technischen Maßnahmenwertes sind das Gesundheitsamt unverzüglich zu unterrichten und entsprechend geeignete Maßnahmen (z.B. Legionellen-Schaltung) zu ergreifen.

Was bedeutet das für einen Mieter einer Wohnung bzw. ein Privathaushalt?
Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus kann eine Prüfung auf Legionellen vom Vermieter verlangen. Einem Mieter oder Eigentümer eines Privathaushaltes wird empfohlen, eigenverantwortlich eine Prüfung durchführen zu lassen. Eine regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers kann einer ernsthaften Gesundheitsgefährdung vorbeugen.

Wie häufig sollte eine Legionellenprüfung durchgeführt werden?

Behördlich geforderten regelmäßigen Legionellenprüfungen nach Trinkwasserverordnung:
Der Vermieter von Wohnungen in einem Miethaus mit einer zentralen Warmwasseranlage ist gemäß Trinkwasserverordnung zur Legionellenprüfung alle drei Jahre verpflichtet. In öffentlichen Einrichtungen ist der Betreiber verpflichtet, jährlich das Wasser auf entsprechende Bakterien untersuchen zu lassen. Bei diesen behördlich geforderten regelmäßigen Legionellenprüfungen nach Trinkwasserverordnung sind Wasserproben von einem akkreditierten Labor zu nehmen und auswerten zu lassen.

Kostengünstige Legionellenprüfung in Eigenkontrolle durch Mieter, Privathaushalte und Betriebe:
Über diese behördlich geforderten Legionellenprüfungen hinaus sind kostengünstige Probenahmen in Eigenkontrolle von Mietern und Privathaushalten regelmäßig empfehlenswert. Auch hier gilt die nach der Trinkwasserverordnung geforderte Qualität. Die Untersuchung auf Legionellen erfolgt dabei nach DIN EN ISO 11731 und den Vorschriften des Umweltbundesamts.

Für die Probenahme stellen wir ein Probenahmegefäß sowie eine Anleitung zur Verfügung und die Auswertung erfolgt in unserem akkreditierten und zertifizierten Labor.

Wie viele Proben sind zu untersuchen und wer darf prüfen?

Eine Prüfung des Wassers auf Legionellen ist vom Vermieter bzw. der gewerblichen oder öffentlichen Einrichtung zu beauftragen. Eine behördlich geforderte Legionellenprüfung ist von einem akkreditierten Probenehmer in einem akkreditierten Labor durchzuführen. Bei einer kleineren Anlage ist mindestens an einer Entnahmestelle Wasser zu entnehmen, bei einer größeren Trinkwasser-Installation sollten Wasserproben an näheren und entfernteren Entnahmestellen von der Hauszuleitung entnommen werden. Dabei ist als technische Vorschrift das DVGW-Arbeitsblatt zu beachten.

Jede zusätzliche Legionellenprüfung über eine behördliche Anordnung hinaus kann als Eigenuntersuchung durchgeführt werden:
Für diese Überprüfung senden wir Ihnen

  • ein kostenloses Probenahmegefäß, Fassungsvermögen in der Regel 1/2 Liter (in einer Kühlbox mit Gefrierakkus für den Rücktransport)
  • eine verständliche Anleitung zur Entnahme einer Wasserprobe (eine geeignete Entnahmestelle kann die Dusche sein; warmes Wasser bietet ideale Bedingungen für das Wachstum von Legionellen; auf Grund der Aerosolbildung kann gerade das Duschwasser von einer Legionellen-Kontamination betroffen sein) sowie
  • einen Untersuchungsauftrag.

Die genommene Wasserprobe senden Sie bitte per Post bzw. einem Diensleister Ihrer Wahl zusammen mit dem unterzeichneten Untersuchungsauftrag an unser Labor. Als akkreditiertes Wasserlabor dürfen wir Ihre Wasserprobe analysieren. Selbstverständlich sind auch hier die an die Qualität von Trinkwasser gestellten Grenzwerte aus der Trinkwasserverordnung bzw. aus internationalen Normen einzuhalten. Den Befund mit den Ergebnissen lassen wir Ihnen nach Auswertung unverzüglich zukommen (Legionellenauswertung dauert ca. 10 Tage).

Was kostet eine Legionellenprüfung?

Als vorbeugenden Gesundheitsschutz bieten wir ihnen eine preiswerte Wasseruntersuchung ausschließlich auf Legionellen für knapp über 20 € zzgl. MwSt.

Zur Untersuchung des Trinkwassers nur auf Legionellen nach Norm:

Empfehlenswert ist allerdings eine weitergehende Trinkwasser-Untersuchung, die auch andere gesundheitsgefährdende Keime mit umfasst:
Dabei wird das Wasser nach internationalen Normen auf die 6 Parameter Kolonienzahl, auf die „Fäkal- und Darmkeime“ (Hygienebakterien) Enterokokken, Escherichia coli und coliforme Keime sowie Pseudomonas aeruginosa und Legionellen untersucht. Im Testergebnis geben wir Ihnen die sogenannten koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml sowie die erlaubten Grenzwerte an.

Speziell bei immungeschwächten Menschen (z.B. Kleinkinder, älteren Menschen, Patienten) kann belastetes Wasser schwere Infektionen auslösen. Für die relativ geringen Kosten können Sie dieses gesundheitsgefährdende Risiko ausschließen.

Trinkwasseranalyse, inklusive Legionellenprüfung nach Norm:

Untersuchung Umlaufwasser inklusive Legionellenprüfung aus RLT-Anlagen (Klimaanlage) nach VDI 6022: